Kosten

In der Regel werden unsere Therapieleistungen von den Eltern selbst finanziert.

Sollte Ihr Kind bei uns einen Therapieplatz benötigen, schließen wir mit Ihnen eine schriftliche Vereinbarung.

 

Da die Kosten je nach Anforderung stark variieren können, erhalten Sie individuelle Details zu den Therapiekosten und evtl. Kostenübernahmen telefonisch oder via Email.

 

Es gibt aber auch die Möglichkeit, dass Lerntherapien aufgrund des §35a des SGB VIII durch die Ämter finanziert werden, denen die Abteilung der Eingliederungshilfe zugeordnet ist. Das ist in der Regel das Jugendamt oder das Sozialamt. Voraussetzungen für eine Kostenübernahme ist eine offiziell diagnostizierte LRS oder Rechenschwäche und eine drohende oder schon eingetretene seelische Behinderung. Diese kann sich in psychosomatischen Beschwerden (Bauch- und Kopfweh), Schulängsten oder speziell auf das problematische Fach bezogene Ängste und Verweigerungshaltungen zeigen. Wer nicht lesen, schreiben oder rechnen kann, ist langfristig von der Teilhabe an der Gesellschaft ausgegrenzt. Deswegen schuf der Gesetzgeber die Eingliederungshilfe.

 

Wichtig! Es handelt sich bei uns um eine Bestellpraxis, daher bitten wir Sie, wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, uns spätestens am Vortag des Termins bis 9 Uhr zu informieren. Spätere Absagen können wir leider nicht berücksichtigen und müssen Ihnen die Leistung mit einer Einzelsitzung von 45 Minuten in Rechnung stellen.

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© Elke & Elisa Nettekoven