Rezept / Verordnungsinformation

 

Um eine logopädische Behandlung in Anspruch nehmen zu können, benötigen Sie zwingend ein Rezept von ihrer betreuenden Ärtzin bzw. ihrem Arzt.

 

Die Heilmittelverordnung für Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie kann grundsätzlich von Ärzten aller Fachrichtungen ausgestellt werden.

 

Innerhalb von 28 Tagen nach Erstellung der Heilmittelverordnung muss mit der Therapie begonnen werden. 

 

Den ersten Termin vereinbaren Sie bitte telefonisch unter der 0651 /46 39 09 21, hinterlassen Sie bitte eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter mit Ihrem Namen, Ihrer Rufnummer und Ihrem Anliegen oder schreiben Sie uns eine kurze Mitteilung per Email logopaedie.nettekoven@gmail.com. Oder nutzen Sie unser Kontaktformular auf unserer Website.

 

Wichtig! Es handelt sich bei uns um eine Bestellpraxis, daher bitten wir Sie, wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, uns spätestens am Vortag des Termins bis 9 Uhr zu informieren. Spätere Absagen können wir leider nicht berücksichtigen und müssen Ihnen die Leistung mit einer Einzelsitzung von 45 Minuten privat in Rechnung stellen.

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© Elke & Elisa Nettekoven